Timera · Rechtliches
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Nutzungsbedingungen — Timera Zeiterfassungsanwendung

Timera App, Weboberfläche & Terminal · Stand: Juni 2026


Geltungsbereich: Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Endnutzer (Arbeitnehmer, Administratoren, sonstige berechtigte Personen), die die Timera-Anwendung im Auftrag ihres Arbeitgebers verwenden.

Wichtiger Hinweis: Der Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung von Timera wird ausschließlich zwischen Flowdas (Anbieter) und dem Arbeitgeber (Unternehmen) auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt. Diese Nutzungsbedingungen richten sich ergänzend an die einzelnen Nutzer und begründen kein eigenständiges Vertragsverhältnis zwischen dem einzelnen Nutzer und Flowdas.


§ 1 Anbieter und Kontakt

Mawaldi, Abdulrahman und Mhjazi, Moaz und Saranek, Eyad GbR
Geschäftsbezeichnung: Flowdas
Nora-Platiel-Straße 10 , 110
34127 Kassel
Deutschland

E-Mail: support@flowdas.de
Telefon: +49 152 16217369


§ 2 Gegenstand und Zweck der Anwendung

(1) Timera ist eine digitale Zeiterfassungslösung, bestehend aus einer Weboberfläche, einer mobilen Anwendung (iOS/Android) sowie einem physischen NFC-Stempelterminal (Hardware). Die Anwendung dient ausschließlich der elektronischen Erfassung, Verwaltung und Auswertung von Arbeitszeiten.

(2) Der Zugang zu Timera wird vom jeweiligen Arbeitgeber eingerichtet und verwaltet. Die Nutzung setzt ein aktives Beschäftigungsverhältnis oder eine sonstige berechtigte Tätigkeit beim Arbeitgeber voraus.

(3) Timera ist kein allgemeines Kommunikations- oder Kollaborationswerkzeug und darf ausschließlich für die Zeiterfassung und damit unmittelbar zusammenhängende Tätigkeiten (Antragsstellung, Einsicht eigener Daten) eingesetzt werden.

(4) Digitale Zeiterfassung (Homeoffice): Sofern vom Arbeitgeber aktiviert, erfasst Timera zusätzlich die aktive Sitzungszeit am Bildschirm als ergänzende Form der Arbeitszeiterfassung für Homeoffice-Tätigkeiten. Es werden ausschließlich Start- und Endzeiten der aktiven Sitzung erfasst — keine Bildschirminhalte, Screenshots oder Anwendungsdaten.

(5) Push-Benachrichtigungen (native App): Die native Timera-App (iOS/Android) kann Push-Benachrichtigungen senden, z. B. über genehmigte oder abgelehnte Anträge. Die Aktivierung erfolgt auf Gerätebasis durch den Nutzer. Für den Versand wird Firebase Cloud Messaging (Google LLC, USA) verwendet; näheres regelt die Datenschutzerklärung.


§ 3 Zugang und Zugangsdaten

(1) Der Zugang zu Timera erfolgt über individuelle Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Passwort) oder über zugeteilte NFC-Chipkarten/PINs am Terminal. Diese Zugangsdaten werden vom Arbeitgeber eingerichtet.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet:

(3) Das Stempeln mit den Zugangsdaten oder der NFC-Chipkarte einer anderen Person ist ausdrücklich untersagt und kann arbeitsrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.


§ 4 Pflichten des Nutzers bei der Zeiterfassung

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, seine Arbeitszeiten wahrheitsgemäß, vollständig und zeitnah zu erfassen. Dies umfasst insbesondere:

(2) Nachträgliche Korrekturen von Buchungen sind nur mit Wissen und Genehmigung des zuständigen Vorgesetzten oder Administrators zulässig.

(3) Der Nutzer bestätigt, dass alle von ihm erfassten Zeitbuchungen der tatsächlichen Anwesenheit und Arbeitsleistung entsprechen. Falsche Angaben können als Arbeitszeitbetrug gewertet werden.


§ 5 Verbotene Handlungen

Folgende Handlungen sind bei der Nutzung von Timera ausdrücklich untersagt:

Verstöße gegen diese Verbote können zu einer sofortigen Sperrung des Zugangs sowie zu arbeitsrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen.


§ 6 Terminal-Nutzung

(1) Das Timera-NFC-Stempelterminal ist CE- und WEEE-zertifiziert. Es darf nur bestimmungsgemäß zur Zeiterfassung verwendet werden.

(2) Der Nutzer darf das Terminal nicht beschädigen, manipulieren, öffnen oder in sonstiger Weise in seine Hardware eingreifen.

(3) Festgestellte Beschädigungen oder Fehlfunktionen am Terminal sind unverzüglich dem zuständigen Administrator oder dem Arbeitgeber zu melden.

(4) NFC-Chipkarten und PINs für das Terminal sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Verlust einer Chipkarte ist dies sofort dem Administrator zu melden, damit die Karte gesperrt werden kann.


§ 7 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Timera strebt eine Systemverfügbarkeit von 99,9 % im Jahresmittel an. Planmäßige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten (Mo–Fr, 08:00–18:00 Uhr MEZ) durchgeführt.

(2) Im Fall einer technischen Störung, die eine Zeiterfassung verhindert, ist der Nutzer verpflichtet, die tatsächliche Arbeitszeit auf einem Alternativweg (z. B. schriftliche Notiz) zu dokumentieren und dem Arbeitgeber mitzuteilen. Technische Störungen können an support@flowdas.de gemeldet werden.

(3) Flowdas haftet nicht für Schäden, die durch kurzfristige Nichtverfügbarkeit der Anwendung entstehen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.


§ 8 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Timera, die in der Anwendung jederzeit unter dem Link „Datenschutz" abrufbar ist.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO sowie § 26 Abs. 1 BDSG. Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist Ihr Arbeitgeber. Flowdas handelt als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.


§ 9 Geistiges Eigentum

(1) Alle Rechte an der Timera-Anwendung — insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und sonstige Schutzrechte — verbleiben bei Flowdas (Mawaldi, Abdulrahman und Mhjazi, Moaz und Saranek, Eyad GbR).

(2) Dem Nutzer wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Anwendung eingeräumt, beschränkt auf den Zweck der Zeiterfassung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses.

(3) Jede darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, Bearbeitung oder Reverse Engineering (außerhalb der Grenzen des § 69e UrhG) — bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Flowdas.


§ 10 Haftung des Nutzers

(1) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch eine missbräuchliche oder vertragswidrige Nutzung der Anwendung entstehen, insbesondere durch:

(2) Für Schäden durch unberechtigte Nutzung der Zugangsdaten haftet der Nutzer, sofern er die unberechtigte Nutzung zu vertreten hat (z. B. durch Weitergabe der Zugangsdaten).


§ 11 Sperrung und Beendigung des Zugangs

(1) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Zugang eines Nutzers jederzeit zu sperren oder zu beenden, insbesondere bei:

(2) Flowdas ist berechtigt, den Zugang bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen oder auf Weisung des Arbeitgebers unverzüglich zu sperren.

(3) Nach Sperrung oder Beendigung des Zugangs werden die Daten des Nutzers gemäß den in der Datenschutzerklärung festgelegten Löschfristen behandelt.


§ 12 Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Flowdas behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen bei Bedarf zu ändern — insbesondere bei gesetzlichen Änderungen, technischen Weiterentwicklungen oder geänderten Geschäftsprozessen.

(2) Bei wesentlichen Änderungen (insbesondere bei neuen Datenerhebungen oder erweiterten Nutzungseinschränkungen) werden Nutzer beim nächsten Login durch ein Hinweis-Modal informiert.

(3) Bei unwesentlichen, redaktionellen Anpassungen ohne inhaltliche Änderung der Nutzerpflichten gilt die fortgesetzte Nutzung nach Inkrafttreten als Kenntnisnahme.

(4) Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen ist in der Anwendung unter dem Link „Nutzungsbedingungen" jederzeit abrufbar.


§ 13 Anwendbares Recht und Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Für Streitigkeiten aus der Nutzung dieser Anwendung ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand Kassel vereinbart.

(3) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Flowdas ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, da sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer (B2B) richtet.


§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


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